Ziele der Sudetendeutschen Landsmannschaft

Der SL-Bundesvorstand bekräftigte in seiner Sitzung am 28. Oktober 2003:

Die Sudetendeutsche Landsmannschaft will in direkten Gesprächen und Verhandlungen einen gerechten Ausgleich mit der Tschechischen Republik erzielen, der dazu führt, daß die Vertreibung der sudetendeutschen Volksgruppe unzweideutig verurteilt, die sie begleitenden Unrechtsakte - vor allem die die Sudetendeutschen betreffenden Beneš-Dekrete und das sogenannte "Amnestiegesetz" von 1946 - aufgehoben werden und das Recht auf die Heimat der Sudetendeutschen wiederhergestellt wird.

Das Recht auf die Heimat geht über ein bloßes Niederlassungsrecht im Rahmen der Europäischen Union wesentlich hinaus, es schließt vielmehr ein Volksgruppenrecht ein, das für heimatverbliebene und zurückkehrende Sudetendeutsche gleichermaßen gelten muß und sich aus dem Selbstbestimmungsrecht der Völker ableitet.

Ein wesentliches Ziel der Sudetendeutschen Landsmannschaft ist es, die Identität der Volksgruppe, also ihre Kultur und Überlieferung umfassend zu bewahren und weiterzuentwickeln. Die SL setzt sich nachdrücklich für die Wiederherstellung der verletzten Rechte der Sudetendeutschen ein. Die vollständige und entschädigungslose Enteignung der gesamten Volksgruppe war zutiefst völker- und menschenrechtswidrig und wird als Teil des gesamten Vertreibungsverbrechens durch Zeitablauf keinesfalls zu Recht. Einen Verzicht auf privates Eigentum könnte die Landsmannschaft genausowenig aussprechen wie deutsche Verfassungsorgane. Auch in dieser Frage strebt die Landsmannschaft einen gerechten Ausgleich an, der, ausgehend von der Völkerrechtswidrigkeit dieser Enteignungen, zu einer Lösung führt, die das Gemeinwohl beider Seiten so berücksichtigt, daß beide Seiten frei zustimmen können.

Die SL strebt letztlich danach, die zerbrochene Symbiose der verschiedenen Völker, Sprachen und Religionen in den böhmischen Ländern im Rahmen eines sich vereinigenden Europas so weit wie möglich wiederherzustellen. Sie will mit ihrer Arbeit nicht nur ihre eigenen Interessen vertreten, sondern auch ein gesamteuropäisches, ja weltweites Anliegen: Das von der Sudetendeutschen Landsmannschaft vertretene Heimat- und Volksgruppenrecht ist letztlich das Anliegen aller Vertriebenen und nationalen Minderheiten der Welt. Es sollte europaweit völkerrechtlich voll abgesichert und praktisch verwirklicht werden. Die Frage der Bewältigung und Bereinigung eines möglicherweise auch länger zurückliegenden Vertreibungsunrechts stellt sich heute an vielen Orten der Welt. Die Sudetendeutsche Landsmannschaft strebt danach, daß Sudetendeutsche und Tschechen gemeinsam der Völkergemeinschaft ein Beispiel dafür geben, wie ein solches Problem durch eine gemeinsame Anstrengung der Gutwilligen im Sinne eines echten Neubeginns menschlich und rechtlich bewältigt werden kann.

Quelle: Sudetendeutsche Zeitung vom 31.10.2003