1. Entschließung
der Teilnehmer der Landeskulturtagung
am 7. Nov. 2009 in Wiesbaden

Die Teilnehmer der Landeskulturtagung sind sehr enttäuscht, dass die EU der Tschechischen Republik eine Sonderklausel zugestanden hat, wonach die Grundrechte-Charta des Lissabon-Vertrages in diesem Staate nicht gelten soll.

Damit verstößt die EU gegen ihre eigenen Prinzipien.

Mit dem Kniefall vor dem tschechischen Staatspräsidenten Vaclav Klaus hat die EU weiter an Glaubwürdigkeit verloren. Ihre Grundrechte-Charta ist ausgehebelt und hat keine allgemeine Gültigkeit mehr.

Sie lässt zu, dass die Tschechische Republik eine Gruppe von EU-Bürgern diskriminiert, die noch dazu früher selbst tschechoslowakische Staatsbürger deutscher und ungarischer Nationalität waren. Die EU billigt damit Vertreibung und Enteignung von mehr als drei Millionen Deutschen und einer großen Zahl von Ungarn. Dabei müsste es eine europäische Aufgabe sein, diese fortwirkende Entrechtung zu heilen. Noch immer sind in der Tschechischen Republik die Beneš-Dekrete gültiges Recht, noch immer gilt ein Gesetz als rechtmäßig, das den Tätern für alle bis zum 28. Oktober 1945 an Deutschen begangenen Verbre-chen, auch Mord, Straflosigkeit zusichert.

Die tschechische Regierung sollte endlich die Kraft aufbringen, sich vom Unrecht der Vertreibung ohne Wenn und Aber zu distanzieren.

Wiesbaden, den 7.11. 2009