Entschließung der Landesversammlung 2007
der Landesgruppe Hessen der Sudetendeutschen Landsmannschaft

Die in Fulda versammelten Delegierten der Landesgruppe Hessen der Sudetendeutschen Landsmannschaft fordern die Regierung der Tschechischen Republik mit großem Nachdruck auf, mit der Bundesrepublik Deutschland ein Abkommen über die würdige Bestattung von Zivilpersonen, die nach dem Zweiten Weltkrieg in der Tschechoslowakei Opfer grausamer Exzesse wurden, zu schließen.

Die Delegieren üben Kritik an der Verweigerungshaltung der tschechischen Seite. Ein derartiges Abkommen wurde bereits mehrmals von der Landesversammlung angemahnt. Die Delegierten weisen darauf hin, dass bereits im Jahre 2003 alle Fraktionen des Deutschen Bundestages die würdige Bestattung dieser Opfer unterstützten.

Sie stellen dazu fest:
Nach dem Zweiten Weltkrieg fanden durch Angehörige der tschechoslowakischen Armee, durch Aufständische und durch Zivilpersonen Massaker unter der deutschen Zivilbevölkerung statt. Zu nennen sind beispielsweise die Massenmorde in Postelberg und in der Umgebung von Teplitz.
Diese Opfer von Terror und Gewalt wurden nach Zeitzeugenberichten außerhalb der Friedhöfe in Massengräbern verscharrt.

Die Delegierten heben weiter besonders hervor:
Mit unserer Forderung soll keine Anklage gegen das tschechische Volk erhoben werden. Schuld ist immer individuell.
Europäische Kulturnationen sind es ihren Toten schuldig, dass sie würdig beigesetzt werden. Der bisherige Rechtszustand verstößt gegen die Würde der Opfer.

Die Delegierten danken dem Stadtrat von Hultschin für seine Bereitschaft für die Gebeine von über 4.000 Opfern, die in einer Halle in Aussig lagerten und später auf eine Militärgelände überführt wurden, eine würdige Ruhestätte zu schaffen.

Sie verurteilen aufs Schärfste die Aufforderung des "Zusammenschlusses tschechischer Grenzsoldaten" (KCP) dieses Vorhaben nicht zuzulassen, insbesondere die Äußerung des Vorsitzenden der KPC Jan Gara, dieses Projekt sei ein Versuch die Folgen des Zweiten Weltkriegs zugunsten der Besiegten umzukehren.

Die Delegierten begrüßen die Strafverfolgung von Verbrechen an Deutschen nach dem Zweiten Weltkrieg durch die tschechische Justiz nach einem Rechtshilfeabkommen mit der Bundesrepublik Deutschland.
Sie rügen jedoch, dass im Rahmen dieser Ermittlungsverfahren keine Exhumierung der Opfer vorgenommen wird.

Sie danken auch den Initiatoren der Wanderausstellung über Verbrechen an Deutschen nach dem Zweiten Weltkrieg, die in nordböhmischen Städten gezeigt wird.

Die Delegierten fordern weiter die Aufhebung des so genannten Straffreistellungsgesetzes vom 8. Mai 1946, wonach Straftaten an Deutschen, die in der Zeit vom 30.September 1938 bis 28. Oktober 1945 begangen wurden, straffrei bleiben, auch wenn sie nach geltendem Recht strafbar gewesen wären.
Ein solches Gesetz verstößt gegen die europäische Rechts- und Werteordnung.

Fulda, den 14. April 2007