Landeskulturtagung der SL Hessen

Im Mittelpunkt der Landeskulturtagung der Landesgruppe Hessen der Sudetendeutschen Landsmannschaft standen der "Mährische Ausgleich", das Wiesbadener Abkommen vom 4. August 1950 sowie die Charta der deutschen Heimatvertriebenen vom 5.August 1950. Landeskulturreferent Helmut Seidel konnte zahlreiche Kreisobmänner und Kreiskulturreferenten im Haus der Heimat in Wiesbaden begrüßen.

Studiendirektor a. D. Adolf Fiedler, Frankenberg, setzte sich in seinem Vortrag intensiv mit dem Mährischen Ausgleich auseinander. Diese vier Reformgesetzes, die am 16. November 1905 vom mährischen Landtag angenommen wurden, sollten Konflikte zwischen Tschechen und Deutschen abwenden. Wie Adolf Fiedler dazu ausführte, wurde die Sprachen- und Nationalitätenfrage in Mähren geregelt. So konnte von Deutschen und Tschechen eine festgesetzte Anzahl von Abgeordneten der jeweiligen Nationalität in national getrennten Kurien gewählt werden. Die Festsetzung der Amtssprache lag in den Händen der Gemeindevertretungen. Die Verwaltungen mussten aber Eingaben in der anderen Landessprache entgegennehmen und erledigen, sofern die Minderheit wenigsten ein Fünftel betrug. Weiter erfolgte eine nationale Trennung der Schulverwaltung. Wenn in einer Gemeinde wenigstens 30 Schulkinder vorhanden waren, so stand der Minderheit regelmäßig eine Staatsbeihilfe zur Unterhaltung einer muttersprachlichen Volksschule zu.

Bis zum Ersten Weltkrieg war der Mährische Ausgleich ein Vorbild für andere Kronländer der Habsburger Monarchie.

In der Diskussion wurde die Frage behandelt, welche Auswirkungen der Mährische Ausgleich heute noch hat. Es herrschte die Meinung, dass damals ein Weg aufgezeigt wurde, um Nationalitätenkonflikte zu verhindern. Diese Gesetze könnten jedoch nicht auf die heutige Zeit übertragen werden. Es gehörte auch ein Ansprechpartner dazu, um offene Fragen aus dem Weg zu räumen. Heftige Kritik wurde an der Haltung der Regierung der Tschechischen Republik geübt, die jegliche Gespräche mit Vertretern der Sudetendeutschen Landsmannschaft ablehne. Auch sei die deutsche Volksgruppe in der Tschechischen Republik heute noch benachteiligt.

Landeskulturreferent skizzierte die "Grundgesetze der Vertriebenen", die Charta der deutschen Heimatvertriebenen und das Wiesbadener Abkommen. Die Heimatvertriebenen seien damals schon sehr fortschrittlich in ihrem Denken gewesen. Sie hätten ein geeintes Europa im Auge gehabt, in dem die Völker ohne Furcht und Zwang leben können. Weiter führte Helmut Seidel den Gottesbezug und den Hinweis auf die Zugehörigkeit zum christlich abendländischen Kulturkreis an.

Zu dem Verzicht auf Rache und Vergeltung bemerkte er, damit sei nicht gemeint, auf das Recht auf die Heimat zu verzichten.

Das Wiesbadener Abkommen, das zwischen General Lev Prchala für den tschechischen Nationalausschuss und der Arbeitsgemeinschaft zur Wahrung sudetendeutscher Interessen, vertreten durch Dr. Lodgman von Auen, Richard Reitzner, MdB und Hans Schütz, MdB, geschlossen wurde, gehe in verschiednen Punkten weiter. So werde zwar die Anerkennung einer Kollektivschuld und der aus ihr fließende Rachegedanken verneint, die Väter des Wiesbadener Abkommens hätten jedoch die Wiedergutmachung von Schäden die das tschechische Volk und das sudetendeutsche Volk erlitten haben und die Bestrafung der geistigen Urheber und der ausführenden Organe der begangenen Verbrechen verlangt.

Wie Landesobmann Alfred Herold erklärte, soll eine gesonderte Veranstaltung zum Wiesbadener Abkommen stattfinden.

Im Anschluss an die Tagung erfolgt eine Besichtung der Ausstellung "Flucht- Vertreibung- Neuanfang".

Adolf Wolf